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30.Juni 2010: Kindermedizin
Versorgung von Kindern mit vergrößerten Gaumenmandeln
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Hannover / Dresden, 29. Juni 2010 –Seit April 2010 gibt es in Sachsen einen Vertrag von KKH-Allianz und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen (KVS) zur Versorgung von Kindern mit vergrößerten Gaumenmandeln.

Gemeinsam sahen die KVS, die Vertreter des sächsischen Berufsverbandes der HNO-Ärzte und die KKH-Allianz hier dringenden Handlungsbedarf, denn die Verkleinerung der Gaumenmandeln bei Kindern bis maximal sechs Jahren, die so genannte Tonsillotomie, ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Eltern der betroffenen Kinder müssten deshalb die Kosten für einen solchen Eingriff selbst tragen. Oft wird auf die für die Gesundheit des Kindes sinnvolle Regelung der Tonsillotomie verzichtet, obwohl sie eine empfehlenswerte Alternative gewesen wäre.

An dem Tonsillotomie-Vertrag können sächsische Fachärzte für HNO-Heilkunde teilnehmen, die ambulante Operationen durchführen. „Kinder leiden häufig unter vergrößerten Gaumenmandeln (Tonsillen), die die Atemwege verlegen und zu nächtlichem Schnarchen führen können. In besonders schweren Fällen kann sogar die Nahrungsaufnahme behindert sein. Bei vergrößerten Rachenmandeln kommt es zu einem chronischen Schnupfen, einer behinderten Nasenatmung und durch eine Minderbelüftung der Ohrtrompete zu Hörminderungen und Mittelohrentzündungen. Es ist lobenswert, dass die KKH-Allianz als Vorreiter ein Komplettpaket zur optimalen Versorgung ihrer kleinen Patienten geschnürt hat“, betont Dr. Sylvia Krug, Landesvorsitzende Sachsen des Berufsverbandes der HNO-Ärzte.

„Wir sind froh, mit diesem Vertrag die Versorgung der kleinen Patienten zu verbessern. Wird diese Leistung ambulant erbracht, ist sie damit insgesamt auch wirtschaftlicher. Da die Vergütung zusätzlich erfolgt, gibt es auch keine Beeinträchtigung der Regelversorgung“, betont die stellvertretende Vorsitzende der KVS, Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke.

„Diese Operation einschließlich der Anästhesie wird im Rahmen unseres Vertrags mit rund 600 bis 800 Euro vergütet, je nachdem, welche weiteren Eingriffe in Kombination damit vorgenommen werden“, sagt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz. „Mit der Übernahme der Kosten ermöglichen wir allen bei uns versicherten Kindern eine normale körperliche Entwicklung. Zudem können wir den kleinen Patienten damit mehrtägige stationäre Aufenthalte ersparen, die bei der kompletten Entfernung der Mandeln erforderlich sind“, so Kailuweit weiter. Auch unnötige Strapazen, Schmerzen und Risiken lassen sich vermeiden. „Außerdem spricht ein wirtschaftlicher Aspekt dafür, dass niedergelassene Ärzte diese Operation als Kassenleistung abrechnen können. Denn die komplette Entfernung der Mandeln im Krankenhaus kostet circa 1.500 bis 2.000 Euro“, sagt Kailuweit.
KKH-Allianz - KV Sachsen | Pressemeldung | 29. Juni 2010
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